meine
Tarife
1.
TARIF
Die Abrechnung mit Ihnen kann auf Basis des Rechtsanwaltstarifgesetzes (RATG) sowie der Allgemeinen Honorar-Kriterien (AHK) erfolgen. Die Höhe des anwaltlichen Honorars ergibt sich aus der Höhe des Streitwertes sowie den erbrachten Leistungen.
Stundensatz
Eine Abrechnung kann auf Stundensatzbasis erfolgen. Die kleinste verrechnete Einheit beträgt 10 Minuten.
2.

3.
Pauschale
Ein Erstgespräch bis zu einer Stunde biete ich zu einem Pauschalbetrag in Höhe von EUR 180,00 an.
Gerne bespreche ich mit Ihnen,
ob auch darüber hinaus die Vereinbarung einer Pauschale für Ihr Anliegen zielführend erscheint.
Recht
schaffen für
Ihr Wohl.